Sarah Herzberg schämt sich nicht, dass ihr Sohn etwas mehr Hilfe braucht. Sie hat nun einen Antrag auf Nachteilsausgleich in der Schule gestellt.

Sarah Herzberg: Also jetzt auf dem Gymnasium weiß ich es nicht. Es sind Kinder da, die auffällig sind, aber es ist niemand von den Eltern bisher wohl bei den Klassenlehrern vorstellig geworden und hat gesagt: „Mein Kind hat ..." Weil es den meisten Menschen anscheinend sehr peinlich ist zusagen: „Mein Kind hat ..." Mir nicht. Ich bin sogar hingegangen und habe einen Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt, der mir auch gewährt worden ist. Weil ich einfach finde, wenn sie die Chance haben 15 Minuten länger Arbeitszeit zu kriegen oder wie auch immer, sollte man das ausnutzen. Nach wie vor finde ich zwar nicht, dass sie krank sind, aber die deutsche Rechtsprechung ist nun mal so: in dem Moment, wo sie irgendein Zipperlein haben, ein hängendes Augenlid oder irgendwas, dann haben sie die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich zu kriegen. Und da habe ich gesagt: „Klar, warum denn nicht."
Interviewer: Was bedeutet das genau?

Sarah Herzberg: Das heißt in unseren Fall ist es so, dass mehr Wert auf die mündliche Beteiligung gelegt wird, da ein größeres Augenmerk darauf gelegt wird und das sie eben eine längere Bearbeitungszeit für Arbeiten haben.

Interviewer: Das wusste ich nicht.
Sarah Herzberg: Also wenn sie sagen, sie brauchen jetzt 15 oder 20 Minuten mehr, dann muss ihnen diese Zeit gewährt werden, um eben Arbeiten zu bearbeiten.